Übungen
+ + + WICHTIG + + +
Um einen ausreichenden Ausbildungsstand zu gewährleisten,
soll jeder Feuerwehrdienstleistender mindestens 5 Dienststunden pro Jahr leisten
(Übung und/oder Einsatz)
und einmal jährlich an der Unterweisung UVV teilnehmen!!!
Hinweise:
– Bootsübungen:
Je nach Witterung und Erlaubnis seitens des Landratsamts werden Übungstermine kurzfristig vereinbart und bekanntgegeben. Übungen auf der Isar finden in Absprache mit der Wasserwacht statt.
– Unterweisung UVV:
Jedes Mitglied im aktiven Dienst ist verpflichtet, einmal pro Jahr an der Unterweisung teilzunehmen. Wie bitten alle Mitglieder an einem der Termine teilzunehmen und den Führerschein mitzunehmen.
– Atemschutz:
Die Teilnehmer Atemschutzübungsanlage bzw. Brandcontaier werden separat
eingeladen bzw. Mail vom Atemschutzgerätewart beachten!
Termine UVV Atemschutz folgen separat
– Funk:
Es werden weiterhin auf Kreisebene keine Übungen stattfinden.
Geplant sind auch dieses Jahr wieder Vor-Ort-Schulungen.